Immobilienbewertung
Durch besondere Expertise im Bereich Gutachten und Bewertung schaffen wir die Grundlage für Ihre bestmögliche Entscheidung.
- Für fundierte und belastbare Aussagen sprechen Sie mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Herrn Jürgen Brehmer sowie mit Herrn Sebastian Löffler (MScRE – Master of Science in Real Estate).
- Das erfahrene Mitarbeiterteam im Bereich Wertermittlung / Erstellung von Gutachten bewertet und analysiert bundesweit Wohn- und Gewerbeimmobilien für Sie.
Neu: Unser Tool zur Immobilien Schnellbewertung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Markt-/Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB
- Beleihungswertgutachten i. S. d. § 5 BelWertV und § 16 PfandBG
- Bewertung von Immobilienportfolien
- Mietwertgutachten
- Schiedsgutachten
- Ankaufsgutachten und Immobilien Due Diligence
- Erstellung von Aufmaßen sowie Wohn- und Nutzflächenberechnungen
Beispiele für Bewertungsbedarf
- An- und Verkaufsabsichten
- Erbauseinandersetzung
- Familienrechtliche / vermögensrechtliche Auseinandersetzungen z. B. für Scheidung und Ermittlung des Zugewinnausgleichs
- Vermögensübertragungen
- Steuerrechtliche Aufgabenstellungen
- Verwertung in Betreuungsfällen
- Wertermittlungen im Rahmen von Zwangsvollstreckungen
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
- Feststellung dinglicher Belastungen in Abt. II des Grundbuchs (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbaurecht, „Wartung+Pflege“)
- Einlage/Entnahme von Betriebsvermögen
- Immobilienrating
- Bewertung für bilanzielle Zwecke
- Überbau und Feststellung von Überbaurenten
- Feststellungen eines evtl. merkantilen Minderwertes
Honorar
Bei Privataufträgen gilt die Honorarrichtlinie des LVS Bayern. Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
LVS-Tabelle bzw. Auftragsbestätigung als PDF zum Download:
In Kürze wieder verfügbar.